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Vertragsgrundlagen · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite§ 1 Geltungsbereich§ 2 Leistungen und Rangfolge§ 3 Angebot und Vertragsschluss§ 4 Mitwirkung und Änderungen§ 5 Vergütung und Zahlung§ 6 Abnahme bei Werkleistungen§ 7 Nutzungsrechte und Drittkomponenten§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz§ 9 IT-Sicherheitsprüfungen§ 10 Mängel und Wartung§ 11 Haftung§ 12 Vertragsbeendigung§ 13 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Daniel Wolff, handelnd unter Prolecto, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung geschlossen.

§ 2 Leistungen und Rangfolge

Prolecto erbringt je nach Auftrag Prozessberatung, Konzeption und Entwicklung individueller Software, Systemintegration, Automatisierung, KI-gestützte Wissenslösungen sowie ausdrücklich vereinbarte Betriebs-, Wartungs- oder IT-Sicherheitsleistungen.

Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: die individuelle Leistungsbeschreibung beziehungsweise das Angebot, besondere Projektvereinbarungen einschließlich Vereinbarungen zu Datenschutz oder Sicherheitsprüfungen und anschließend diese AGB.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Umfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkung und Änderungen

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Testdaten, Entscheidungen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und sichert, dass deren Nutzung rechtlich zulässig ist. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung können vereinbarte Termine angemessen verschieben.

Änderungen des vereinbarten Umfangs werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Zeitplan abgestimmt. Bis zur Einigung arbeitet Prolecto im ursprünglich vereinbarten Umfang weiter, soweit dies sinnvoll möglich ist.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot. Rechnungen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern und solange diese anfällt. Die umsatzsteuerliche Behandlung wird auf der Rechnung ausgewiesen.

§ 6 Abnahme bei Werkleistungen

Soweit eine Abnahme geschuldet ist, fordert Prolecto nach Fertigstellung zur Abnahme auf und setzt hierfür eine angemessene Frist, regelmäßig zehn Werktage. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Eine Leistung gilt nur nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Verweigerung unter Angabe mindestens eines Mangels erfolgt. Dienst- und Beratungsleistungen unterliegen keiner Abnahme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Nutzungsrechte und Drittkomponenten

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot festgelegten Nutzungsrechte an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen. Umfang, Dauer, Gebiet und Übertragbarkeit richten sich nach dem vereinbarten Zweck.

Vorbestehende Werkzeuge, allgemeine Bausteine und Know-how von Prolecto bleiben davon unberührt. Für Open-Source- und sonstige Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen angemessen geschützt. Soweit Prolecto personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 9 IT-Sicherheitsprüfungen

Sicherheitsprüfungen erfolgen nur aufgrund eines gesonderten schriftlichen Auftrags mit eindeutig festgelegten Systemen, Methoden, Zeitfenstern, Ansprechpartnern, Abbruchregeln und Berechtigungen. Der Auftraggeber bestätigt, zur Freigabe des Prüfbereichs berechtigt zu sein.

Eine Prüfung ist eine fachliche Stichprobe zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie garantiert weder vollständige Sicherheit noch das Auffinden sämtlicher Schwachstellen. Kritische Feststellungen werden nach den vereinbarten Meldewegen behandelt.

§ 10 Mängel und Wartung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte, soweit im Einzelvertrag wirksam nichts anderes vereinbart ist. Wartung, laufender Betrieb, Reaktionszeiten, Updates und Anpassungen an geänderte Drittsysteme sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.

§ 11 Haftung

Prolecto haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 12 Vertragsbeendigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer ordentlichen Beendigung oder freien Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare projektbezogene Kosten vergütet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von Prolecto. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden.

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