Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Prolecto (Daniel Wolff, Sonnenblumenweg 16c, 16548 Glienicke/Nordbahn, E-Mail: hello@prolecto.de) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Prolecto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Prolecto erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen im Bereich KI-gestützte Prozessoptimierung, Vertriebsoptimierung und Automatisierung für Unternehmen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Prolecto sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Prolecto oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Vergütung und Zahlung
4.1 Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
4.2 Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
4.4 Bei Projekten über 3.000 € netto ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Projektabschluss.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt Prolecto alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Prolecto. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Projektablauf und Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung einer Leistung hat der Auftraggeber 5 Werktage Zeit zur Abnahme.
6.2 Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 9 Haftung
9.1 Prolecto haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Prolecto nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Projektvergütung.
9.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Kündigung und Stornierung
10.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
10.2 Bei Stornierung durch den Auftraggeber vor Projektbeginn: 20% der Projektsumme als Bearbeitungsgebühr.
10.3 Bei Stornierung nach Projektbeginn: Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen zum vereinbarten Tagessatz.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Prolecto.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.